Das kostenfreie Online-Magazin zum Berliner Digitalpakt. Speziell aus und für Marzahn-Hellersdorf.
Die Fördermittel gehen an Länder und Gemeinden für die digitale Infrastruktur allgemeinbildender Schulen, beruflicher Schulen und öffentlicher Trägerschaft. Freie Schulträger, die nach dem Recht der Länder als gleichwertige Schule gelten, erhalten ebenfalls Fördermittel. Für folgende Einrichtungen in freier Trägerschaft wird eine separate Zuwendungsrichtlinie erstellt:
genehmigte, bezuschusste Ersatzschulen im Land Berlin,
berufliche Schulen, die im Gesundheitswesen und der (Kinder-)Krankenpflege ausbilden,
genehmigte, bezuschusste Schulen, die in der Altenpflege ausbilden,
Träger von Pflegeschulen ab dem Jahr 2020, nach dem Pflegeberufegesetz.
Die meisten förderberechtigten Schule beziehen ihre Mittel gar nicht oder setzen diese nur mangelhaft ein. Vermeiden Sie diese Fehler, in dem Sie sich von Anfang an von einem Digitalexperten beraten lassen.
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